Die Stadt Schwalmstadt hat wegen der anhaltenden Trockenheit und der hohen Wald- und Vegetationsbrandgefahr eine Allgemeinverfügung erlassen. Sie trat unmittelbar mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft und gilt bis auf Widerruf.
Was konkret untersagt ist
- Grillfeuer und offene Feuer im Wald
- Feuer auf öffentlich zugänglichen Flächen
- Feuer auf landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Grundstücken im Außenbereich
- das Verbrennen pflanzlicher Abfälle
- Wegwerfen von Zigaretten und Streichhölzern sowie das Ausbringen heißer Asche
- Unkrautbekämpfung mit Gasbrennern
Ausgenommen sind private Grundstücke innerhalb geschlossener Ortschaften. Dort bleibt Grillen erlaubt, solange dabei weder Brände entstehen noch andere Menschen gefährdet werden.
Auch andernorts in Nordhessen wirkt die Trockenheit nach: Das Forstministerium hatte Anfang August die zweithöchste Waldbrand-Alarmstufe ausgerufen und sie am 19. August für weite Teile Hessens wieder aufgehoben. Im Schwalm-Eder-Kreis gilt zudem ein ausgeweitetes Verbot der Wasserentnahme aus Eder und Fulda.
Quelle: nh24.de vom 21. August 2026.